Lexikon -Kapitaldeckung
Grundprinzip:
Aus den Prämien, die der Versicherte in jungen Jahren einzahlt, spart das Versicherungsunternehmen Mittel an (Altersrückstellung), die später zur Finanzierung der Leistungen für diesen Versicherten verwendet werden.
siehe: Private Krankenversicherung, Private Rentenversicherung, Lebensversicherung, Umlageverfahren