AltersarmutGrundsicherung: Auch Geburtstagsgeschenke auf Existenzminimum anrechenbar

Ein aktueller Rechtsstreit verdeutlicht, auf welche Einschränkungen man sich gefasst machen muss, wenn man Grundsicherung im Alter erhält. Selbst Geld- und Sachgeschenke, die Bedürftigen zum Geburtstag geschenkt werden, kann das Sozialamt nämlich auf die Bezüge anrechnen. Das musste ein Rentner erfahren, der zum 70. Geburtstag von den Verwandten Geld für ein E-Bike bekam.

Sich in Sachen Altersvorsorge auf die Grundsicherung verlassen? Dass dies keine gute Idee ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Denn wer Grundsicherung erhält, muss sich enorm einschränken. Sogar Geschenke zum Geburtstag können dann vom Sozialamt geltend gemacht und die Bezüge entsprechend gekürzt werden.

Geld für Fahrrad zum 70. Geburtstag

Konkret ging es um einen Rentner, der seinen 70. Geburtstag beging. Die Verwandten wollten ihm eigentlich eine große Party schenken und finanzieren. Dann aber kam Corona dazwischen, an eine Feier war nicht mehr zu denken. Stattdessen überwiesen sie dem Senior Geld, damit er sich ein neues E-Bike kaufen kann. Das war auch bitter nötig, denn sein Auto war soeben kaputt gegangen. 1.600 Euro kamen so zusammen.

Doch als das Sozialamt von dem Geburtstags-Geld erfuhr, kürzte es dem Mann die Grundsicherung um diesen Betrag. Abzüglich eines Freibetrages von nur 50 Euro sollten nun 1.550 Euro von seinen monatlichen Bezügen abgezwackt werden. Damit wäre der Rentner unter das Existenzminimum gerutscht. Auf den Vorfall machte zuerst die Aktivistin Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“, bei „Twitter“ aufmerksam.

Sozialamt und Sozialgericht zeigen sich unnachgiebig

Laut WAZ hat der Mann daraufhin Widerspruch gegen den Kürzungsbescheid eingelegt und ist vor das Sozialgericht gezogen. Die Anwältin des Rentners argumentierte unter anderem, dass es sich bei dem Geld fürs E-Bike um eine sogenannte zweckgerichtete Zuwendung handle: Dann dürfen die Geldgeschenke unter Umständen behalten werden. Doch auch das ist abhängig vom Einzelfall. Beispiel ist hier die Finanzierung eines Führerscheins.

Doch damit hatte der Rentner keinen Erfolg. Laut WAZ sei sein Widerspruch gegen die gekürzte Grundsicherung bereits abgelehnt worden. Das Sozialgericht betonte demnach, dass Zuwendungen entsprechend der Einkommensdefinition nach § 82 SGB XII als Sach- und Geldleistung erfolgen können. Mit anderen Worten: Die Bezüge wären auch gekürzt worden, wenn die Verwandten das Fahrrad selbst gekauft und als Sachgeschenk übergeben hätten. Zumindest, wenn das Amt davon erfahren hätte.

Für den betroffenen Rentner stellt sich nun das Problem, dass er sein Rad weit unter Wert verkaufen muss - und sein Existenzminimum trotzdem nicht gesichert ist. Doch auch zu diesem Problem hat das Sozialgericht einen Standpunkt, der aus menschlicher Perspektive fast zynisch anmuten könnte. “Praktisch stehen dem Kläger trotz Fahrradkauf Möglichkeiten zu Verfügung, mithilfe des Fahrrads Einnahmen zu erwirtschaften, mit welchen er für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann“. Mit anderen Worten: Der Rentner könne das Rad ja nutzen, um damit Geld zu verdienen. Der Wertverlust des Rades sei eigenverschuldet.

Solche Beispiele zeigen, dass Grundsicherung mit finanziellen und sozialen Härten einher geht. Selbst Geburtstagsgeschenke sind dann unter Umständen von den Bezügen abzuziehen. Auch deshalb ist es empfehlenswert, sich zeitig genug um seine Altersvorsorge kümmern. Hier können schon kleine Beträge helfen, sich ein Polster fürs Alter anzusparen.